Die Sozialfahnder! Foto-Story

12. September 2008 | Von harry | Kategorie: (A)Soziales

Immer mehr Hartz IV Empfänger essen sich hemmungslos bei Angehörigen durch.
Dieser geldwerte Vorteil wird der Arge häufig rechtswidrig verschwiegen.
Der Schaden der dem Steuerzahler entsteht, geht nach Schätzungen von Experten in die zig Tausende!
Hier ein Kurzbericht über einen typischen Morgen eines Sozial Fahnders in Köln.

7.35
Wir waren keine Minute zu früh an unserem Beobachtungsposten.
Kaum hatten wir in einem Kirsch-Lorbeer-Busch Stellung bezogen,
öffnet eine verdächtiger Mann mit Kapuzen Jacke und Sonnenbrille die Haustüre.
Die Zielperson sieht sich mehrfach nach allen Seiten um, bevor sie
zögerlich das Haus verlässt.

Dann beginnt er  ein abgestelltes Fahrrad zu öffnen.
Jetzt heißt es zu handeln und sofort zum Wagen.
Was dann beginnt ist eine halsbrecherische Verfolgungsjagd, durch die Straßen des
sonst so idyllischen Vororts.
Zum Glück ist nichts passiert.
Fast, der Dackel war schon alt!

7.42 Uhr
Die Fahrt endet vor einem freistehenden Familienhaus.
Was macht ein Hartz IV-Empfänger in so einer Gegend?
Er begrüßt eine etwa 60 jährige attraktive Frau, dann ist die Türe zu.
Er hat offensichtlich sogar einen eigenen Schlüssel.

Handelt es sich um die Mutter?
Der Nachname der an der Haustüre steht, stimmt mit keinem
der Namen der Mieter des observierten Hauses überein.
Vielleicht eine Scheinehe, um gemeinsame Raubzüge im Sozialsystem
besser verschleiern zu können?
Oder arbeitet er dort schwarz als Gärtner?
Die Indizien verdichten sich, dass wir einer ganz großen Sache
auf der Spur sind.

8.00 Uhr
Was mag sich wohl hinter den Mauern dieses Hauses abspielen?
Wir befürchten das Schlimmste.
Dann hält es mein Kollege Horst nicht mehr aus.
Er beschließt, diesen Fall auf eigene Faust zu lösen und es mit den
Vorschriften nicht so genau zu nehmen.
Ja man nennt Horst nicht umsonst den “Sozial Schimmi”!
Geschickt klettert er über die Garage und springt in den
Garten, um einen Blick in das Haus zu werfen.

8.35 Uhr
Horst macht durch das Gartenfenster eine schockierende
Entdeckung.
Bei der Zielperson handelt es sich um keinen Geringeren, als Harald B. aus K.!
Ein subversives, arbeitsloses Element,
der Verfasser unzähliger, blödsinniger Satire-Artikel.

9.00
Zum Frühstück gab es Champagner!
Das ist ja wohl die Krönung!!!!
Von der frischen Wurst vom Metzger (ca 400 Gramm) will ich gar nicht erst reden.
Horst hat alles auf Foto.

Solange dies nur eine einmalige Geschichte ist, kann man leider noch nichts machen.

11.20 Uhr
Die Zielperson macht anscheinend Anstalten, zu gehen.
Dann höre ich die Stimme von Horst mit der erlösenden
Botschaft aus dem Funkgerät:
“Wir haben ihn, der hat einen ganzen Kuchen abgestaubt,
das reicht für eine Hausdurchsuchung!”

12.00
Die Verstärkung von der Polizei und dem Ordnungsamt sind eingetroffen.
Jetzt ist der Schmierfink dran!

16.00
Die Durchsuchung war ein voller Erfolg.
Die Beweislage ist erdrückend, auch wenn Harald B. weiterhin dreist behauptet,
dies sei eine Ausnahme, weil er Geburtstag hat.
Es ist unglaublich, was man sich alles anhören muss.
Wahrscheinlich erzählt uns seine Mutter genau dasselbe!
Die Spurensicherung hat alleine fünfzehn Essens Behälter der Marke Tupper in den
Räumlichkeiten sichern können!


Einen deutlicheren Beweis für fortgesetzten, vorsätzlichen Sozialbetrug kann es nicht geben.
Unglaublich, mit welcher Hemmungslosigkeit manche Menschen ihrer kriminellen
Energie freien Lauf lassen.
Egal, das Spiel ist aus.
Die werden sich wundern, was sie jetzt erwartet.
Ich denke, bei guter Führung vielleicht 4-5 Jahre ohne Bewährung und anschließend lebenslange
Zwangsmitgliedschaft in der SPD.
Wie auch immer, diese beiden Sozialverbrecher essen den ärmsten der Armen so schnell
keinen Schweinebraten-Aufschnitt mehr weg!

Diese Icons verzweigen auf soziale Netzwerke bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Webnews.de
  • Google
  • Yigg
  • del.icio.us

4 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar »

  1. Es werden viel mehr Sozialfahnder gebraucht, dies wäre übrigens eine geeignete Maßnahme zur Schaffung von weiteren Stellen im Sinne der Vollbeschäftigung. Am Besten eignen sich natürlich ALGII-Empfängerinnen und Empfänger dafür, und damit die Fahndungen auch erfolgreich sind wäre die Vergabe von Provisionen geeignet z.B. zwei Zusatzgutscheine für einen Einkauf bei einer entsprechenden “Tafel”. Denn wer erfolgreich fahndet braucht mehr zu essen, der bzw. die darf dann auch essen, denn es wurde ja gearbeitet.

    Besonders Augenmerk sollten die Fahnder und Fahnderinnen auf Partys legen. Gerade in den angesprochenen Kreisen ist es üblich, das Gäste etwas zum Bufett beitragen, Salate, Brot, Käse, Obst…
    Da alle großzügig rechnen, werden meist nicht alle Speisen aufgegessen und so bleiben länger verwertbare Reste. Diese Reste sind selbstverständlich als Einkommen anzugeben und von der Leistung abzuziehen.

    Auch bergen Haushalte mit Katzen ein nicht zu unterschätzendes Einsparungspotenzial. Katzenliebhaberinnen und Katzenliebehaber kennen die kleinen mausigen Zuneigungsgeschenke dieser felligen Genossinnen. Schmackhaft zubereitet geben sie sicherlich ein nahrhaftes und wohlschmeckendes Mahl. Diese katzigen Einkünfte sind selbsverständlich anzurechnen.

    Godiva von Freienthal
    gerade die Eingabeformulare unterzeichnend

  2. Auf allgemein Nachfrage nun eine genauere Erläuterung zur Einkommensquelle Katze.
    §0815 Abs.666 SGB II
    Die Katze selbst kommt auf keinen Fall in den Suppentopf, in die Pfanne, auf den Spieß oder Grill,
    das wäre Vernichtung einer Einkommensquelle, und dies wird zumindest bei HARTZIV-Leistungsempfangenden mit mindesten soviel Jahren Haft bestraft, die eine Katze im Durchschnitt lebt, also ca. 10 Jahre.
    Falls die Katze verstirbt ist sie beim Jobcenter einzureichen damit ihre Todesursache festgestellt werden
    kann, denn ALGII-Bezieherinnen und Bezieher obliegt die Beweispflicht, dass sie ihre Katze nicht aus
    sozialschmarotzenden Gründen zu Tode gebracht haben. D.h. es muss nachgewiesen werden, das mit
    dem Tod der Katze keine unberechtigte Vernichtung der Einkommensquelle vorliegt.
    Eine durchschnittlich jagende Katze bringt 2-4 Mäuse pro Woche als Geschenk. Dies bedeutet ein bis zwei
    Fleischmahlzeiten pro Woche bei Alleinlebenden mit einer Katze pro Bedarfsgemeinschaft.
    Dieser erfreuliche kätzische Zuneigungsbweis ist wie schon erwähnt als Einkommen anzugeben.

  3. Nette website. Für das Arbeitslosengeld gilt das Bedürftigkeitsprinzip. Wer bedürftig ist, soll unterstützt werden, um eine menschenwürdige Existenz fristen zu können. Wer Vermögen besitzt, ist nicht mehr bedürftig und bedarf keiner Unterstützung.

    Ab wann jedoch beginnt das Vermögen? Sind gefundene 20€ auf dem Bürgersteig ein anzugebendes Einkommen? Ein Geschenk von Verwandten von mehr als 50€ gilt offensichtlich schon als Vermögen. Einem Bettler sollte das erbettelte Kleingeld schon als Einkommen angerechnet werden!

    Also: Geschenke von Verwandten ablehnen, Preisausschreiben ignorieren, gefundene Wertsachen liegenlassen bzw. Finderlohn ablehnen, Erbe ausschlagen.

    Auch bitte kein Vermögen anhäufen - alte Briefmarken - weg damit ! Alte Münzen - weg damit !
    Beim Waldspaziergang keine Pilze oder seltene Pflanzen oder Meteoriten suchen - willst Du da ein Vermögen mit machen? Der alten Frau über die Straße helfen? Vorsicht, die will Dir nachher noch was zustecken ! Der alten Nachbarin helfen? Willst Du was erben? Den Freunden oder Verwandten beim Umzug helfen? Nein - denn da bekommst Du Trinkgeld oder gar noch Lohn und damit bist du ein potentieller Sozialbetrüger geworden.

    Also schön immer die Hände in den Hosentaschen lassen und in den Himmel gucken. Nicht auf den Boden, denn dann kann man davon ausgehen, daß Du nach einer verlorenen Brieftasche suchst und bist schon wieder ein potentieller Sozialbetrüger geworden!

    Gruß Thomas

  4. Also Thomas,

    es ist so:
    wenn Du einmal pro Jahr einen 20€Schein auf der Straße findest, dann kannst Du den in aller Ruhe behalten und aus lauter Freude am Fund auf gar keinen Fall deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter zu einer Tasse Kaffee einladen, denn dass wäre versuchte Bestechung und strafbar. Manipulation einer Behörde, Du verstehst…

    wenn Du einmal pro Monat einen 20€Schein auf der Straße findest musst Du dieses regelmäßige Einkommen selbstverständlich angeben. Weil 20€ noch nicht so viel sind darfst Du sie glaube ich auch ersteinmal behalten. Solltest Du aus welchen kosmedialen und magischen Gründen

    einmal pro Monat 120€ auf der Straße finden solltest Du dir überlegen, ob Du dich als Geldfinder selbstständig machst und den Neuerwerb von Schuhen als beruflich notwendige Ausgabe geltend machst. Denn als Geldfinder bist Du ja schließlich ständig zu Fuß unterwegs, sonst könntest Du gar nicht so viel Geld finden und hast einen beruflich bedingten Mehrverbrauch. Natürlich musst Du mit deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin darüber sprechen welche Schuhe für dich angemessen sind. Dann kannst Du auch getrost wieder die Hände aus den Taschen nehmen, außer es ist eisigkalt. Doch jetzt kannst Du dir ja auch Handschuhe leisten. Angemessene versteht sich.

    Und komme blos nicht auf den Gedanken Handschuhe aus deiner Katze zu machen!

Schreibe einen Kommentar